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 WEG-Verwaltung

Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Wir kümmern uns um alle Belange Ihres gemeinschaftlichen Eigentums gemäß den aktuell geltenden gesetzlichen Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes (vgl. §§ 27,28 WEG). Neben den darin festgehaltenen Bestimmungen und Befugnissen bieten wir Ihnen zusätzlich noch den im Folgenden aufgeführten Rundum-Service an.

Eigentümerversammlungen
Ordentliche Eigentümerversammlungen finden einmal jährlich statt. Dafür übernehmen wir die Formulierung und das Versenden der Einladungen zu dieser, das Sammeln und Auflisten der Tagesordnungspunkte sowie das Erstellen eines jedem Eigentümer nach 4 Wochen zugestellten Ergebnisprotokolles. Sollten Baumaßnahmen anstehen, sorgen wir zudem für Angebotseinholungen und nach dem erfolgreichem Beschließen für die dementsprechende Umsetzung.

Finanzdienstleistungen und kaufmännische Verwaltung
Damit die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums gewährleistet ist, verwalten wir für Sie den Zahlungsverkehr rund um das Wohngeld, seien es die Einnahmen oder die Abrechnungen. Zudem erstellen wir Einzelabrechnungen und Wirtschaftspläne sowie alljährlich eine Übersicht über den aktuellen Vermögensstand, inklusive bestehender Forderungen und Verbindlichkeiten und dem Stand der Instandhaltungsrücklagen.

Zahlungsverkehr
Nach offiziellem Vertragsbeginn richten wir auf den Namen Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Treuhandkonto für Sie ein. Optional können Sie das Wohngeld darauf monatlich per Dauerauftrag überweisen oder bequem durch das Lastschriftverfahren abbuchen lassen. Die durch die Errichtung des Kontos erteilte Vollmacht gewährleistet für Sie zudem, dass wir alle laufenden Zahlungen für ihr Gemeinschaftseigentum über dieses Konto abwickeln.

Zusätzlicher Service
Neben den hier aufgeführten Dienstleistungen bieten wir Ihnen außerdem noch individuell vereinbare Zusatzdienste an, beispielsweise Objektbegehungen in regelmäßigen Zeiträumen ganz ohne Mehrkosten oder Terminvereinbarungen zu flexiblen, zu Ihren Alltagsumständen passenden Zeiten.

Jahresabrechnung
Für jeden Eigentümer erstellen wir jährlich eine Abrechnung der Bewirtschaftungskosten seiner Wohnung. Dabei legen wir Wert auf Übersichtlichkeit und eine in umlegbare und nicht umlegbare Kosten unterteilte Auflistung, was nicht nur dem Privatnutzer das Verständnis erleichtert, als auch dem Vermieter von Wohneigentum den weiteren Handlungsablauf zum Mieter ungemein vereinfacht.

Haushaltsnahe Dienstleistungen
Jeder Jahresabrechnung fügen wir eine kostenlose Aufstellung über die Haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß § 35 EStG bei. 20 % der Lohnkosten bis max. 1.200 Euro sind dabei schon auf Ihre Miteigentumsanteile ausgerechnet und und können beim Finanzamt so eingereicht werden.

Wirtschaftsplan
Zusammen mit der Jahresabrechnung erhalten Sie auch einen Wirtschaftsplan, einer voraussichtlichen Planung der laufenden Kosten im kommenden Wirtschaftsjahr und dem daraus berechneten Wohngeld.

Kostenoptimierung
Wenn von der Eigentümergemeinschaft gewünscht sorgen wir für eine Kostenoptimierung all Ihrer monatlichen Ausgaben. Dafür überprüfen wir Ihre fließenden Ausgaben dahingehend, wo Kosten einzusparen wären. Sollten wir solche Kostenherde gefunden haben, machen wir günstigere, vergleichbare Angebote, ganz egal ob es sich dabei um die Gartenpflege oder Versicherungen und Versorgungsträger handelt.

Individualität
Wir gehen stets individuell auf Ihre Bedürfnisse ein. Bei uns gibt es keine festen Kooperationspartner, sondern wir richten uns bei dem Erstellen von Angeboten nach ihren positiven bzw. negativen Erfahrungen. Auch bei anderen Abläufen können Sie auf unsere Flexibilität zählen.

Belegprüfung
Für Transparenz hat ein Beirat der Wohneigentümergemeinschaft das Recht alle Belege für die Wohngeldabrechungen des beendeten Jahres sowie das Konto der Instandhaltungsrücklage zu prüfen.

Instandhaltungsmaßnahmen
Bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen erteilen wir die Aufträge nach Ihren als Eigentümergemeinschaft offiziell gefassten Beschlüssen. Sollte es sich um größere Instandsetzungsarbeiten handeln, können seitens der Verwaltung im Rahmen der Beschlussdurchführung Experten aus den Themengebieten wie Architekten oder Ingenieure zur Kontrolle oder Bewertung hinzugezogen werden. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft.

In dringendem Instandhaltungs- bzw. -setzungsbedarf leiten wir die im ordnungsgemäßen Rahmen des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen ein, fordern mehrere Kostenvoranschläge an und stimmen den Umfang der Maßnahmen ggf. mit dem Beirat ab. Wir übernehmen auch die Schadensmeldung von versicherten Schäden an die jeweilige Versicherung.

Beschluss-Sammlung
Wir führen kostenfrei die Beschluss-Sammlung der Eigentümergemeinschaft. Diese steht allen Miteigentümern zur Einsichtnahme während der Bürozeiten – nach vorheriger Terminvereinbarung – im Büro der Verwaltung zur Verfügung.

Technische Betreuung

Auch in technischen Belangen können Sie auf uns zählen, gleich ob bei der Meldung und schnellen Abwicklung von Versicherungsschäden oder der professionellen Erteilung von Handwerker-und Dienstleistungsaufträgen.

Hausordnung
Ein friedliches Zusammenleben der Hauseigentümergemeinschaft liegt uns am Herzen. Daher kümmern wir uns um die Einhaltung der gemeinsam beschlossenen Haus- bzw. Nutzungsordnung, wenn nötig durch mündliche oder schriftliche Abmahnung des “Störenfriedes“.

Kommunikationswege
Wir wollen für Sie stets gut erreichbar sein! Daher kann uns jeder einzelne Eigentümer zu unseren täglichen Geschäftszeiten per Telefon oder E.Mail kontaktieren. Über wichtige Angelegenheiten werden unsererseits alle Eigentümer schriftlich informiert.

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